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Tollwut

Die Tollwut ist nahezu weltweit verbreitet.
Sie kommt nicht nur in den meisten Ländern Europas vor,
sondern auch auf anderen Kontinenten.
Die Infektionskette der Tollwut geht in Deutschland vom Fuchs aus.
Er steckt seine eigenen Artgenossen, andere Wildtiere und Haustiere an.
Der Mensch kann das Endglied der Ansteckungskette sein.
Er ist durch seine Haustiere gefährdet,
sofern diese Tiere nicht selbst durch Impfung geschützt sind.
Die Ansteckung erfolgt durch Biss eines tollwütigen Tieres,
wobei virushaltiger Speichel in die Bisswunde eindringt.
Eine Ansteckung mit infektiösem Speichel ist auch über andere,
kleinste Verletzungen und sogar Schleimhäute ( Augen, Mund ) möglich.
Nach der Ansteckung siedelt sich das Virus über das Nervengewebe im Gehirn an
und verursacht dann die der Tollwut eigenen Erscheinungen,
wie Verhaltensstörungen, Unruhe, Scheu, Schreckhaftigkeit,
klägliches Miauen und Speichelfluss.
Es kann zu Angriffen selbst auf vertraute Personen mit Beiß- und Kratzwut kommen.
Häufig fehlt jedoch der Angriffstrieb, was dem Krankheitsbild der "stillen Tollwut" entspricht.
Der Tod tritt unter zunehmender Lähmung meist nach wenigen Tagen ein.
Oft sind die Krankheitserscheinungen verwirrend und erst später kommt der Verdacht der Tollwut.
Schutz bietet die vorbeugende Impfung.
Die Infektionskette der Tollwut wird durch die Schutzimpfung der Haustiere unterbrochen.
Sie dient mittelbar daher auch dem Schutz des Menschen.
Wegen der Gefährlichkeit der Tollwut hat der Gesetzesgeber besondere Maßnahmen angeordnet:
An Tollwut erkrankte Tiere müssen getötet werden.
Für Hund und Katze gilt dies bereits, wenn sie mit wundkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
Wenn Hund und Katze nachweislich schutzgeimpft sind, besteht keine Tötungspflicht.
In der Regel werden sie nur nachgeimpft und eine gewisse Zeit unter Beobachtung gestellt.
Die Schutzimpfung ist gültig ( Nachweis Impfpass ),
wenn sie mindestens 4 Wochen und längstens ein Jahr zurück liegt.
Daraus ergibt sich ganz eindeutig die gesetzliche Besserstellung von Tollwut schutzgeimpften Hunden und Katzen gegenüber ungeimpften Tieren.
Um einen andauernden, ununterbrochenen Impfschutz zu erreichen, müssen deshalb regelmäßig Wiederholungsimpfungen im Abstand von einem Jahr erfolgen.
Eine Impfung gegen Tollwut sollte vorrangig bei Tieren mit Freigang und Ausstellungstieren erfolgen, da sie dort gefordert und notwendig ist - bei reinen Wohnungskatzen ist eine Tollwutimpfung nicht unbedingt erforderlich,
da ein Kontakt mit infizierten Tieren nicht gegeben ist.